Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Abs. 5 u. 6 - nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe
§8 Kriegsverbrechen gegen Personen
Abs. 3 u. 4 - nicht unter 3 Jahren Freiheitsstrafe
§4 Verantwortlichkeit militärischer und anderer Vorgesetzter
Vorgesetzter wird bestraft wie sein untergebener Täter
§13 Verletzung der Aufsichtspflicht
Abs. 2 - bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe
§14 Unterlassung der Meldung einer Straftat
- bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe