Strafgesetzbuch (StGB)
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhungen von Straftaten
Abs. 2 - bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 132 Amtsanmaßung
- bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 164 Falsche Verdächtigungen
Abs. 1 - bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen
Abs. 1 u. 2 - 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
§174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung
Abs. 1 - 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe
§186 Üble Nachrede
- bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§187 Verleumdung
- bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§241 Bedrohung
- bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§309 Mißbrauch ionisierender Strahlung
Abs. 1 - 1 - 10 Jahre Freiheitsstrafe
§311 Freisetzung ionisierender Strahlung
Abs. 1 - bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§340 Körperverletzung im Amt
- bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§343 Aussageerpressung
- 1 - 10 Jahre Freiheitsstrafe
§344 Verfolgung Unschuldiger
- 1 - 10 Jahre Freiheitsstrafe
§345 Vollstreckung gegen Unschuldige
Abs. 1 - 1 - 10 Jahre Freiheitsstrafe
§353b Verletzung des Dienstgeheimnisses unter einer besonderen Geheimhaltungspflicht
- bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe