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Neue Patientenverfügung

Di 13. Apr 2010, 09:32

Empfehlenswerte Patientenverfügung §1901 BGB

ab 1.9.2009 zur Verhinderung von Zwangspsychiatrisierungen:

http://www.patverfue.de/

http://www.patverfue.de/dokumente/patverfue.pdf

Dieser Patientenverfügung ist ein Attest über Geschäftsfähigkeit (über einen Hausarzt )
beizufügen- das Attest muss alle 2 Jahre erneuert werden.

Man kann dem Arzt dazu sagen, dass man dieses Attest für notarielle Zwecke benötigt in Verbindung mit einer Patientenverfügung.



auch unter Vorsorgevollmacht etc.p.p. beim
Verein gegen Mißbrauch von psychophysischen Waffen nachzulesen :

http://psychophysischer-terror.de.tl/Aktionen-2.htm

Di 13. Apr 2010, 09:32

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