Empfehlenswerte Patientenverfügung §1901 BGB
ab 1.9.2009 zur Verhinderung von Zwangspsychiatrisierungen:
http://www.patverfue.de/
http://www.patverfue.de/dokumente/patverfue.pdf
Dieser Patientenverfügung ist ein Attest über Geschäftsfähigkeit (über einen Hausarzt )
beizufügen- das Attest muss alle 2 Jahre erneuert werden.
Man kann dem Arzt dazu sagen, dass man dieses Attest für notarielle Zwecke benötigt in Verbindung mit einer Patientenverfügung.
auch unter Vorsorgevollmacht etc.p.p. beim
Verein gegen Mißbrauch von psychophysischen Waffen nachzulesen :
http://psychophysischer-terror.de.tl/Aktionen-2.htm