Di 19. Apr 2011, 10:14
Di 19. Apr 2011, 10:14
Di 19. Apr 2011, 10:18
Sunny hat geschrieben:Einen Bann riskiert nur der, nimmt nur der unweigerlich in Kauf, der sich anmasst zu versuchen einen Menschen,der von Willfull Electronic Harassment betroffen ist, mehrere Menschen , die von Willfull Electronic Harassment Terror betroffen sind, zu verleumden, öffentlich zu verunglimpfen, zu mobben, zu stalken , zu beschimpfen oder unglaubwürdig zu machen.
Sunny hat geschrieben:Einen Bann riskiert nur der, nimmt nur der in Kauf , der vorgibt ein Freund zu sein , wenn er sich in weiteren Gesprächen als Gegner und somit als feindlich gesinnt entpuppt.
Sunny hat geschrieben:Sachliche Hinweise sind immer willkommen, wenn sie dem Wohl der Menschen dienlich sind, die von Willfull Electronic Harassement- Terror verschiedener Art , ob nun suksessiv oder excessiv, betroffen sind.
Sachliche Hinweise sind immer willkommen, wenn sie dem Wohl des Planeten Erde, dem Wohl der Natur, dem Frieden insgesamt , dem Weltfrieden dienlich sind.
Sunny hat geschrieben:Fruchtbare Kommunikation, die immer friedlich und harmonisch verläuft , ist immer willkommen .
Di 19. Apr 2011, 11:58
Sunny hat geschrieben:Der Zentralrat für europäische Bürger
ZEB
http://zeb-org.de/index.html
Damit im Zusammenhang sind folgende Informationen sehr interessant:
http://zeb-org.de/gegenwart.html
http://zeb-org.de/umr-gesetze.html
http://zeb-org.de/verfassung.html
Sowie
http://www.deutschlandanzeiger.com
Friedensdienstleistungsvertrag mit dem Bundeskanzleramt
http://www.deutschlandanzeiger.com/file ... t_izmr.pdf
Zitat:
"Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, .................. Die notariell -beglaubigte Kopie der Verfassung des Internationalen Zentrums für Menschenrechte ist Ihnen vom Notar Johst Mattthies am 15.12.2009 zugesandt worden. Wir bitten Sie, den beiliegenden Staatsvertrag "Friedensleistungsvertrag" zu bestätigen oder sachliche Änderungsvorschläge zu machen , bevor dieser zur Unterschrift gelangt.
Die salvatorische und konkludente Frist für den Friedensleistungsvertrag beträgt drei Wochen nach Eingang. Nach dieser Frist gilt der Vertrag als Notstandsgesetz komissarisch als gültig....................... "
Was ist ein Notstandsgesetz ?
Definition :
http://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetz
Was bedeutet das Widerstandsrecht ?
Definition:
http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Das Widerstandsrecht ist übrigens auch ein Naturrecht wie z.B. auch die Notwehrrechte. Wer an Leib und Leben bedroht ist/wird , ist berechtigt sich zu verteidigen, sich seiner Not - in jeder Hinsicht - zu wehren, auch was die Familienangehörigen betrifft .
Di 19. Apr 2011, 14:24
Di 19. Apr 2011, 14:45
Di 19. Apr 2011, 16:37
Mi 20. Apr 2011, 07:47
Mi 20. Apr 2011, 08:52
Mi 20. Apr 2011, 11:16
Mi 20. Apr 2011, 12:51
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