Do 21. Jan 2016, 23:31
Aus einer Infoseite der Kriminalpolizei. Es geht wohlgemerkt nur um Opfer des konventionellen Stalking durch Einzel-Psychopathen - das organisierte Gang- bzw. Stasi-Stalking erzeugt ein Vielfaches an Traumatisierung und ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!
Nur: Beim organisierten Stalking deckeln die zuständigen Behörden jede Information und verweigern jeglichen Schutz der Betroffenen. Psychiatrisierung und auch Selbstmord der Opfer werden rücksichtslos in Kauf genommen. Hat der Staat gegenüber den organisierten Kriminellen kapituliert? WIR sind in jedem Falle psychischer und physischer Gewalt schutzlos ausgeliefert. Alleine schon das perverse Gegaffe durch beliebige Fremde in unser gesamtes Privatleben ist eine Extremform penetrierender Gewalt, ganz zu schweigen vom serienmäßigen Hausfriedensbruch mit dem meist obligatorischen Mikrovandalismus.
Von den daraus entstehenden Kosten für das Gemeinwesen will ich gar nicht reden. Dafür hat man also Geld genug?
http://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/ ... nisse.htmlDie Folgen für die OpferDie teilweise schweren Gewalterfahrungen, aber auch die dauerhafte Bedrohung, Verfolgung oder Belästigung können bei den Betroffenen zu gravierenden physischen, psychischen und sozialen Folgen führen. Aus der Opferforschung ist hinreichend bekannt, dass auch für Opfer von Gewaltdelikten die psychischen Schädigungen im Vordergrund stehen (Baurmann & Schädler 1991, S. 103 ff.). Da bei Stalking die psychische Verunsicherung des Opfers typischerweise im Mittelpunkt der Absichten des Täters stehen, muss auch hier mit einem hohen Maß an psychischer Beeinträchtigung gerechnet werden.
Neben einer allgemeinen Einschränkung der psychischen Befindlichkeit und einer Veränderung der Gesamtpersönlichkeit in Richtung Selbstunsicherheit, Misstrauen, Angst, Depression und Aggression leiden 83 % der Opfer unter konkreter Furcht, 74 % unter Schlafstörungen. 65 % berichten von Verfolgungsängsten, 50 % von Depressionen und 48 % von extremen Stimmungsschwankungen. Bis zu 25 % der Betroffenen haben Suizidgedanken oder unternehmen einen Suizidversuch. Ebenso werden auch physische Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Magenbeschwerden oder Verdauungsstörungen berichtet. Auch psychosomatische Störungsbilder wie Psoriasis oder Asthma traten nach Stalking erstmals auf bzw. verschlimmerten sich dadurch bei bereits bestehender Vorerkrankung. Durchschnittlich wurden bei Betroffenen sechs verschiedene physische und/oder psychische Beschwerden diagnostiziert (Löbmann, 2002; Kühner & Weiß, 2005; Wondrak
u. a., 2005, 2006).
Diese psychischen Beschwerden legen es nahe, das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) in Betracht zu ziehen, obwohl die diagnostischen Voraussetzung dafür in den meisten Stalkingfällen nicht gegeben sind. Das Diagnostische und Statistische Manual Psychischer Störungen (DSM-IV, 1996, S. 487 ff.) postuliert als Voraussetzung für eine PTBS u. a. die Konfrontation mit einem traumatischen Ereignis, das den tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder die Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person beinhaltet. Wie oben gezeigt wurde, werden aber rund 60 % der Opfer von obsessiver Verfolgung und Belästigung nicht mit Gewalt konfrontiert, so dass die in den diagnostischen Kategorien geforderten Voraussetzungen nicht vorliegen.
So konnte auch in nur 37 % der Fälle
eine PTBS eindeutig diagnostiziert werden (Löbmann, 2002). Die jüngsten Untersuchungen zeigten aber auf, dass lediglich 14 % der befragten Opfer von Stalking keine Symptome einer PTBS aufwiesen (Wondrak u. a., 2005). 76 % hatten Intrusionen, also ungewollt und spontan wiederkehrende und belastende Erinnerungen in Form von Alpträumen oder Erinnerungsattacken („Flashbacks„). 70 % erlebten körperliche Reaktionen (Schwitzen, Zittern, Atembeschwerden, Herzklopfen, Übelkeit u. a.) bei der Konfrontation mit Stalkinghandlungen oder auch nur der Erinnerung daran. Auch eine erhöhte Schreckhaftigkeit („Hypervigilanz„) und Vermeidungsverhalten3 waren stark verbreitet. Man wird sicherlich die diagnostischen Kriterien für die PTBS in Zukunft überdenken und neu formulieren müssen, um diesen Erscheinungsformen gerecht zu werden.
Die psychischen Beeinträchtigungen ziehen sehr schnell soziale Konsequenzen nach sich. Über 70 % der Opfer berichten, dass es infolge des Stalkings zu einer Veränderung in ihrer Lebensführung gekommen sei. 18 % berichten von einem allgemeinen sozialen Rückzug4, 18 % von beruflichen Problemen und 5 % sogar von einem Wechsel des Arbeitsplatzes. Bis zu 17 % wechselten ihre Wohnung, um den Nachstellungen des Stalker zu entgehen, bis zu 40 % ergriffen zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (etwa Einbau von Sicherheitsschlössern u. a.) und über 30 % änderten ihre Telefonnummer. Rund 35 % gingen weniger aus als vorher und 20 % wurden wegen der Folgen krank geschrieben (Wondrak u. a., 2005; Stadler
u. a., 2005; Dressing u. a., 2006).
In Anbetracht dieser massiven psychischen und sozialen Beeinträchtigungen verwundert es nicht, dass die meisten Opfer obsessiver Verfolgung (95 %) irgend etwas gegen das Stalking unternehmen. Nur etwa 20 % wenden sich allerdings an die Polizei (35 % der Frauen und nur 10 % der Männer). Gut 10 % suchen einen Rechtsanwalt auf, 25 % gehen zum Arzt und über 40 % suchen professionelle therapeutische Beratung oder Behandlung (Stadler u. a., 2005; Wondrak u. a., 2006). Es bleibt auf jeden Fall festzuhalten, dass Stalkingopfer, im Gegensatz zu den Opfern häuslicher Gewalt, weniger passiv sind und sich aktiver darum bemühen, mit Hilfe Dritter ihre Situation zu verbessern (Löbmann, 2005).
Zuletzt geändert von wolfgang23 am Do 30. Jun 2016, 07:31, insgesamt 4-mal geändert.