Davon träumt so mancher Staatsanwalt: Täter werden künftig per Hirnscan überführt
11.05.2010 http://www.spiegel.de/wissenschaft/medi ... 73,00.html
Gedächtnis
Hirnscan spürt Erinnerung an Gesichter auf
Patient beim Hirnscan: Gesichter in Mustern entdeckt
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AP
Patient beim Hirnscan: Gesichter in Mustern entdeckt
Forscher können mit Hirnscans das Oberstübchen untersuchen - Aber können sie damit auch in das Gedächtnis der Menschen schauen? Immerhin verraten Aktivitätsmuster im Gehirn, ob eine Person ein Gesicht kennt oder nicht. Als Lügendetektor vor Gericht taugt das Verfahren trotzdem nicht.
Washington - Davon träumt so mancher Staatsanwalt: Täter werden künftig per Hirnscan überführt. Anhand der Aktivitätsmuster in ihrem Gehirn können Erinnerungen aufgedeckt werden, über die Beschuldigte vor Gericht nicht sprechen wollen oder können. Bei Prozessen könnte eine solche Untersuchung zudem klären, ob ein vermeintlicher Zeuge einen Verdächtigen wirklich schon einmal gesehen hat.
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Tatsächlich wurden vor Gericht bereits Daten aus Hirnuntersuchungen als Beweismittel zugelassen, schreiben die Forscher um Jesse Rissman von der Stanford University. Diese Entwicklung nahmen sie nun zum Anlass, um zu untersuchen, inwieweit es derzeit verlässlich möglich ist, mit neurowissenschaftlichen Verfahren Erinnerungen im Gehirn aufzuspüren.
Die Wissenschaftler präsentierten dazu einer Reihe von Probanden zahlreiche Porträtaufnahmen. Eine Stunde später zeigten sie ihnen eine Auswahl derselben Bilder erneut, allerdings zusätzlich auch Porträts anderer Personen. Die Versuchsteilnehmer mussten nun zu jedem Gesicht angeben, ob sie es schon einmal gesehen hatten oder nicht, und wie sicher sie sich dabei waren. Währenddessen wurde ihr Gehirn per funktioneller Magnetresonanztomographie (fMRI) gescannt.
Tatsächlich konnten geschulte Auswerter, die die Hirnscans vorgelegt bekamen, unterscheiden, ob eine Versuchsperson ein Gesicht korrekterweise als bekannt oder neu bewertete. Allerdings konnten die Auswerter nur die subjektive Einschätzung der Probanden erkennen, schreiben die Forscher im Fachblatt "Proceedings of the National Academy of Sciences". Sie registrierten also, ob eine Versuchsperson tatsächlich glaubte, ein Gesicht schon einmal gesehen zu haben.
Den objektiven Wahrheitsgehalt dieser Angaben sicher zu bestimmen, gelang den Experten aber nicht: Gab ein Proband an, ein Gesicht zu kennen, konnten sie nicht unterscheiden, ob dies objektiv stimmte oder der Proband fälschlicherweise ein Gesicht als bekannt eingestuft hatte.
Angesichts der Folgen, die falsch-positive oder falsch-negative Ergebnisse in Gerichtsverfahren haben können, müssten die neurowissenschaftliche Verfahren vor ihrer Anwendung und Zulassung bei Gericht gründlich analysiert und bewertet werden, betonen die Forscher. Zur Wahrheitsfindung in Gerichtsverfahren ließen sich die Hirnscans deshalb derzeit nur bedingt einsetzen.
hda/dpa